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Re: Google/Stellenangebot
Oliver Fromme -
Tue Feb 13 12:12:34 2007
Daniel Lang wrote:
> <nitpickmode>
> Zumindest laut Gesetz ist das AFAIK nicht korrekt, es gilt
> fuer alle E-Mails die eine Geschaeftsbeziehung einleiten.
> Also Angebote/Loesungen erfragen oder zuschicken, etc.
> Fuer Schreiben die offensichtlich nicht diesem Zweck
> dienen (oder dienen koennen) gilt es ebensowenig wie fuer
> Schreiben die zwar im Kontext einer Geschaeftsbeziehung
> stehen, aber diese bereits zuvor (durch den Austausch
> von korrekt signierten Schreiben) etabliert wurde, zB.
> eine Rueckfrage zu einem bereits erhaltenen Angebot.
> </nitpickmode>
Das Problem ist, wie es in der Praxis gehandhabt wird und
in welcher Tageslaune der jeweilige Richter ist (falls es
soweit kommt). Und Abmahner werden ja eh immer dreister,
und gerade in dem Bereich werden häufig Fantasiezahlen als
Streitwerte zugrundegelegt, was die Abmahngebühren ent-
sprechend in die Höhe treibt. Recht haben und Recht be-
kommen ... ist ja eh klar.
Intention der jüngsten Änderung ist, Geschäfts-E-Mails mit
Briefen vollkommen gleichzustellen. Üblicherweise sind die
vorgeschriebenen Angaben ja ohnehin am unteren Rand des
Briefpapiers vorgedruckt, welches grundsätzlich verwendet
wird, egal welchen Inhalt das Schreiben hat. Ganz ähnlich
sehe ich das bei E-Mails; ich möchte mir halt nicht bei
jeder E-Mail Gedanken machen müssen, welches »Briefpapier«
denn nun am besten geeignet ist.
Um nochmal auf die Sache mit der öffentlich archivierten
Mailingliste zurückzukommen: Wenn ein entsprechend moti-
vierter Abmahnanwalt zufällig im Internet über so eine
Mail stolpert, kann er es durchaus -- und sei es in bös-
williger Absicht -- als ein Angebot interpretieren, wenn
er sich nur hinreichend verrenkt (und das können die gut).
Es ist auch unerheblich, dass die Mail nicht an ihn direkt
adressiert ist; die Gesetzeslage erfasst z.B. auch Wurf-
sendungen oder Flugblätter.
> Natuerlich kann man sich als Unternehmen auf den Standpunkt
> stellen, lieber nichts zu riskieren und als Unternehmenspolicy
> vorschreiben, alle E-Mails vom Geschaeftsaccount sind
> entsprechend zu signieren, das sehe ich durchaus als
> legitim (waer auch bissl muehsam das immer content-abhaengig
> zu aendern, bzw. die entsprechende KI dafuer zu schreiben
> waer wohl nicht trivial).
Ja, in der Tat.
> > Firmen, die vorschreiben, dass unter jeder E-Mail ein 50-
> > zeiliger Disclaimer in drei Sprachen drunterstehen muss.
>
> Wobei ich mich bei diesen Dingern schon immer nach deren
> rechtlicher Relevanz gefragt hab....
Ich mich auch. Ich habe da schon sehr gegensätzliche
Meinungen gehört, durchaus auch von Juristen.
Wie gesagt: Im Zweifelsfall hängt es wohl von der Tages-
laune des Richters ab. Ich finde es verständlich, wenn
viele Firmen da lieber auf Nummer Sicher gehen.
Zu dem Punkt, warum ich mit der Firmenadresse auf der Liste
subscribed bin: Reine Bequemlichkeit. Den Kontakt zu BIM
hatte ich damals über die Firma und hatte daher den Firmen-
account verwendet, und das habe ich später ohne viel Nach-
denken auf BSE übertragen.
Gruß
Olli
--
Oliver Fromme, secnetix GmbH & Co. KG, Marktplatz 29, 85567 Grafing b. M.
Handelsregister: Registergericht Muenchen, HRA 74606, Geschäftsfuehrung:
secnetix Verwaltungsgesellsch. mbH, Handelsregister: Registergericht Mün-
chen, HRB 125758, Geschäftsführer: Maik Bachmann, Olaf Erb, Ralf Gebhart
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"The last good thing written in C was
Franz Schubert's Symphony number 9."
-- Erwin Dieterich
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